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Prof. Ockenfels gegen Zwang bei Corona-App

Klarstellung zum WELT-Artikel vom 15.4.2020

In der "Welt" vom 15.4.2020 wurde in einem Artikel der falsche Eindruck vermittelt, Prof. Ockenfels fordere "Pflichtinstallation von Corona-Apps". Das ist nicht richtig. Prof. Ockenfels spricht sich im Gegenteil für eine freiwillige Nutzung von Corona-Apps aus und vertritt die Auffassung, dass die freiwillige Installation der Pflichtinstallation vorzuziehen sei. 

Prof. Ockenfels betont, dass viele Menschen die App freiwillig nutzen würden. Die Verhaltenswissenschaft zeigt, wie eine kluge Informations- und Kommunikationspolitik zur Kooperation beitragen kann, ohne dass Zwang ausgeübt wird. 

Insbesondere wurde folgende Passage des Interviews weggelassen:

"Ganz wichtig: Niemand weiß heute, was am besten funktioniert, denn es gibt keine Studien, die sich mit dieser speziellen Anwendung beschäftigen. Es ist deswegen empfehlenswert, mit möglichst geringen Eingriffen in den Datenschutz und die Freiwilligkeit zu beginnen, aber dann auch das gesamte Instrumentarium der Verhaltensänderung in Erwägung zu ziehen, falls eine Nachsteuerung angemessen und nötig erscheint."  

Ob und welche Eingriffe nötig sind, ist eine politische Frage. Falls die Politik entscheidet, dass die Möglichkeit zur freiwilligen Installation nicht ausreicht und eine Nachsteuerung angemessen und nötig ist, so könnten die Überlegungen von Prof. Ockenfels einen Weg aufzeigen, wie die Vorinstallation der App die Zahl der freiwilligen Nutzer mit einem möglichst minimalen Eingriff erhöhen könnte, ohne die Nutzung erzwingen zu müssen, wie es teilweise gefordert wird. 

Nach dem Interview stellte sich heraus, dass Google und Apple ihre Tracing Technologie automatisch auf alle Handys aufspielen werden, es aber jedem Nutzer überlassen wollen, ob diese Technologie auch aktiviert wird. 

Eine verwandte Frage hatte der Bundestag kürzlich angesichts dramatisch geringer Organspendezahlen zu beantworten. Es ging dabei um den Vorschlag, dass man bereits als Organspender gilt, wenn man sich nicht aktiv dagegen entscheidet ("Widerspruchsregelung"). Prof. Ockenfels hatte auf Grundlage verhaltenswissenschaftlicher Arbeiten Argumente gegen diesen Vorschlag vorgebracht, unter anderem weil die Widerspruchsregelung – etwa im Vergleich zu einer Entscheidungspflicht – zu stark in die Entscheidungsautonomie der potenziellen Spender eingreift. 

Update: Die "Welt" hat den Artikel auf ihrer Webseite inzwischen korrigiert. Verschiedene Online-Medien, die sich auf den ursprünglichen Welt-Artikel beziehen, vermitteln jedoch leider weiterhin den falschen Eindruck.