Vorkorrektur von Prüfungen
Generell besteht kein Anspruch auf Vorkorrektur. Nur in Ausnahmefällen sind wir bemüht, Ihnen Ihr Klausurergebnis (bestanden/nicht bestanden) früher mitzuteilen. Diese Ausnahme ist gegeben, wenn Sie z.B. die Hochschule wechseln oder durch ein endgültiges Nicht-Bestehen einer Prüfung zwangsexmatrikuliert werden. Für eine vorzeitige Korrektur Ihrer Klausur senden Sie bitte einen formlosen Antrag per Post an den Lehrstuhl. Dieser Antrag sollte neben einer ausführlichen Begründung (samt Belegen!), Ihre persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer, E-Mailadresse, etc.) und das Datum, bis zu dem die Vorkorrektur benötigt wird, enthalten.