Für Studierende der Universität zu Köln
Zuständig für alle Anrechnungen im Fachbereich der Volkswirtschaftslehre (VWL) ist das "Zentrum für die Anrechnung auswärtiger Leistungen". Dies betrifft Vorabanrechungen von im Ausland zu erbringenden Leistungen sowie für Anrechnungen nach der Rückkehr nach Köln. Auch die von uns angebotenen Lehrveranstaltungen werden über das "Zentrum für die Anrechnung auswärtiger Leistungen" angerechnet.
Für Gaststudierende
Gaststudierende, die eine unserer Veranstaltungen besuchen und erfolgreich abgeschlossen haben, können sich sich diese Punkte möglicherweise an ihrer Heimatuniversität anrechnen lassen. Falls hierfür eine Bescheinigung unseres Lehrstuhls benötigt wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Sekretariat auf.